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   OLG Karlsruhe, 24.11.2010 - 19 W 50/10   

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https://dejure.org/2010,30356
OLG Karlsruhe, 24.11.2010 - 19 W 50/10 (https://dejure.org/2010,30356)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 24.11.2010 - 19 W 50/10 (https://dejure.org/2010,30356)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 24. November 2010 - 19 W 50/10 (https://dejure.org/2010,30356)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    §§ 114, 261 ZPO
    Hinreichende Erfolgsaussicht im PKH-Verfahren bei schwieriger und umstrittener Rechtsfrage; einstweilige Verfügung; anderweitige Rechtshängigkeit zum Zeitpunkt der Beantragung und des Erlasses

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • OLG Hamburg, 06.12.2006 - 5 U 67/06

    Wettbewerbsrechtlicher Unterlassungsanspruch: Weitere Anspruchsverfolgung in

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 24.11.2010 - 19 W 50/10
    Denn selbst wenn man hiervon ausginge, ist in Rechtsprechung und Schrifttum höchst umstritten, ob in Fällen, bei denen ein Verfügungskläger einen vor einem Gericht gestellten Verfügungsantrag zurücknimmt und einen neuen, auf keinen anderen Sachvortrag gestützten Antrag vor einem anderen Gericht stellt (sog. forum shopping) das Rechtschutzinteresse für das zweite Verfügungsverfahren entfällt (vgl. insoweit zum Streitstand Köhler/Bornkamm, UWG, 28. Aufl. 2010, § 12 UWG Rn. 3.16 a mit Darstellung des Meinungsstandes und zahlreichen Rechtsprechungs- und Literaturnachweisen; OLG Hamburg NJW-RR 2007, 763, ebenfalls mit einer Darstellung des Meinungsstandes; Rechtsschutzinteresse verneinend bzw. OLG Hamburg a.a.O.; OLG Frankfurt GRUR 2005, 972, ähnlich OLG Frankfurt GRUR-RR 2002, 44; anderer Auffassung: OLG Hamburg GRUR-RR 2002, 226).
  • OLG Hamburg, 07.03.2002 - 3 U 325/01

    Verwechslungsgefahr im Markenrecht

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 24.11.2010 - 19 W 50/10
    Denn selbst wenn man hiervon ausginge, ist in Rechtsprechung und Schrifttum höchst umstritten, ob in Fällen, bei denen ein Verfügungskläger einen vor einem Gericht gestellten Verfügungsantrag zurücknimmt und einen neuen, auf keinen anderen Sachvortrag gestützten Antrag vor einem anderen Gericht stellt (sog. forum shopping) das Rechtschutzinteresse für das zweite Verfügungsverfahren entfällt (vgl. insoweit zum Streitstand Köhler/Bornkamm, UWG, 28. Aufl. 2010, § 12 UWG Rn. 3.16 a mit Darstellung des Meinungsstandes und zahlreichen Rechtsprechungs- und Literaturnachweisen; OLG Hamburg NJW-RR 2007, 763, ebenfalls mit einer Darstellung des Meinungsstandes; Rechtsschutzinteresse verneinend bzw. OLG Hamburg a.a.O.; OLG Frankfurt GRUR 2005, 972, ähnlich OLG Frankfurt GRUR-RR 2002, 44; anderer Auffassung: OLG Hamburg GRUR-RR 2002, 226).
  • OLG Frankfurt, 14.07.2005 - 16 U 23/05

    Zivilprozessrecht: Zweiter Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung;

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 24.11.2010 - 19 W 50/10
    Denn selbst wenn man hiervon ausginge, ist in Rechtsprechung und Schrifttum höchst umstritten, ob in Fällen, bei denen ein Verfügungskläger einen vor einem Gericht gestellten Verfügungsantrag zurücknimmt und einen neuen, auf keinen anderen Sachvortrag gestützten Antrag vor einem anderen Gericht stellt (sog. forum shopping) das Rechtschutzinteresse für das zweite Verfügungsverfahren entfällt (vgl. insoweit zum Streitstand Köhler/Bornkamm, UWG, 28. Aufl. 2010, § 12 UWG Rn. 3.16 a mit Darstellung des Meinungsstandes und zahlreichen Rechtsprechungs- und Literaturnachweisen; OLG Hamburg NJW-RR 2007, 763, ebenfalls mit einer Darstellung des Meinungsstandes; Rechtsschutzinteresse verneinend bzw. OLG Hamburg a.a.O.; OLG Frankfurt GRUR 2005, 972, ähnlich OLG Frankfurt GRUR-RR 2002, 44; anderer Auffassung: OLG Hamburg GRUR-RR 2002, 226).
  • OLG Frankfurt, 22.03.2001 - 6 W 67/01

    Dringlichkeit im einstweiligen Verfügungsverfahren wegen eines

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 24.11.2010 - 19 W 50/10
    Denn selbst wenn man hiervon ausginge, ist in Rechtsprechung und Schrifttum höchst umstritten, ob in Fällen, bei denen ein Verfügungskläger einen vor einem Gericht gestellten Verfügungsantrag zurücknimmt und einen neuen, auf keinen anderen Sachvortrag gestützten Antrag vor einem anderen Gericht stellt (sog. forum shopping) das Rechtschutzinteresse für das zweite Verfügungsverfahren entfällt (vgl. insoweit zum Streitstand Köhler/Bornkamm, UWG, 28. Aufl. 2010, § 12 UWG Rn. 3.16 a mit Darstellung des Meinungsstandes und zahlreichen Rechtsprechungs- und Literaturnachweisen; OLG Hamburg NJW-RR 2007, 763, ebenfalls mit einer Darstellung des Meinungsstandes; Rechtsschutzinteresse verneinend bzw. OLG Hamburg a.a.O.; OLG Frankfurt GRUR 2005, 972, ähnlich OLG Frankfurt GRUR-RR 2002, 44; anderer Auffassung: OLG Hamburg GRUR-RR 2002, 226).
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